Die ATEX-Produktrichtlinie 2014/34/EU – des EU Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen legt die Regeln für den Einsatz von Produkten fest, die in explosionsgefährdeten Bereichen verwendet werden. In dieser Richtlinie wurden erstmals auch die nicht-elektrischen Geräte mit einbezogen. So können verschiedene Arikel (z.B. Kupplungen) durch unzulässige hohe Erwärmung zu Zündgefährdungen führen und somit eine Explosion auslösen.
Hauptzweck von ATEX ist der Schutz von Personen, die in explosionsgefährdeten Bereichen arbeiten oder die von Explosionen betroffen sein könnten. Die Richtlinie enthält in Anhang II die grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen, die von allen Herstellern zu beachten sind und durch entsprechende Konformitätsbewertungsverfahren nachgewiesen werden müssen. Daneben ist die Beseitigung technischer Handelshemmnisse ein wichtiger Grund.
Es dürfen nur solche Geräte, Komponenten und Schutzsysteme für die Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen in Verkehr gebracht werden, die der ATEX-Produktrichtlinie entsprechen.
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3/8″ – ATEX-Bohrmaschine 7802RAKCEX
1/2″ – ATEX-Bohrmaschine-7803RAKCEX